Wenn Sie von folgenden Sehfehlern betroffen sind, stellt die Augenlaserbehandlung ein optimales Behandlungsverfahren dar.
- Kurzsichtigkeit
- Weitsichtigkeit
- Astigmatismus (Hornhautverkrümmung)
Folgende Augenerkrankungen stellen eine Ausschlußkriterium für eine Augenlaserbehandlung dar:
- Katarakt (Grauer Star)
- Glaukom (Grüner Star)
- Keratokonus (angeborene Hornhauterkrankung)